"YES WE JAM!"-Session unter kontrollierten 2G - Bedingungen.
Die musikalische Besetzung siehe Flyer.
Der Hausherr des MESSAJERO hat sich dazu entschlossen, diese erste Club-Konzert-Veranstaltung im MESSAJERO nach rund 20 Monaten der Coronakrise, im Rahmen seines Hausrechts nicht unter 3G, sondern unter 2G-Bedingungen anzubieten. Das heißt, Einlass zum Konzertbereich kann nur erlangen, wer sich als geimpft oder genesen ausweist. Gäste, die lediglich getestet sind, können zwar weiterhin das Restaurant besuchen, aber nicht ins Konzert im angeschlossenen Saal.
Der Saal ist (vorläufig noch) mit Tischen und Stühlen möbliert und fasst daher nur relativ wenige Zuschauer. Konzertzuschauer können daher derzeit auch hier speisen. Die Rückkehr zum früheren Erscheinungsbild und zur vollumfänglichen Veranstaltungsnutzung wird hier erst dann erfolgen, wenn eine hinreichend hohe Impfquote die behördliche Aufhebung von Abstandsregeln und anderer Gastro-Gewerbebeschränkungen ermöglicht.
Der Mönchengladbacher Musiker René Pütz lädt wieder in MESSAJERO zur Konzertreihe „YES WE JAM!“ ein.
Vier Profimusiker, die in dieser Besetzung noch nie zusammen gespielt haben und sich teilweise noch gar nicht kennen, betreten ohne vorherige Absprache die Bühne und improvisieren ein komplettes Konzert. Man könnte es als „Blind-Date auf der Livebühne“ bezeichnen. Der Zuhörer und Zuschauer kann hier hautnah dabei sein, wenn spannende und mitreißende Musik in jeder Sekunde neu entsteht. Stilistisch sind keine Grenzen gesetzt. Von jazzy, spacig, bluesy, funky bis rockig ist alles möglich. Guter Sound, hochwertigste Darbietung und Spielfreude stehen an erster Stelle!
Ein absolutes Muss für alle Musikliebhaber und Livemusik-Fans. |
3G-Regel: Innenbereich nur mit Impfnachweis, genesen oder vor max.48h negativ getestet |
Bitte zeigen Sie vor Eintritt unaufgefordert Ihre 3G-Nachweise vor. |
Liebe Gäste,
hier die wichtigsten Regeln ab 20.08.2021 in NRW:
Es gibt nur noch einen Inzidenzwert, der das Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst, den Inzidenzwert 35. Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Coronaschutzverordnung und damit auch die vier bisherigen Inzidenzstufen entfallen. Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab 20.08.21 einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen.
3G-Nachweis
Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Coronaschutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt für folgende Bereiche:
- Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
- Sport in Innenräumen
- Innengastronomie
- Körpernahe Dienstleistungen
- Beherbergung (Vorlage bei Anreise und erneut nach jeweils weiteren vier Tagen)
- Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)
Außerdem gilt die Regel gemäß dem Beschluss der Bund-Länder-Beratungen auch für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz. Hier muss allerdings ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
Maskenpflicht und AHA+L-Regeln
Es besteht weiterhin unabhängig von Inzidenz-Werten und für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz). Die AHA gelten ansonsten generell weiterhin als Empfehlung, bestimmte Lüftungs- und Hygieneregeln sind in Einrichtungen mit Besucher- oder Kundenverkehr verpflichtend umzusetzen.
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Wiedereröffnung am 1. Juni 2021 |
Einige Tage fleißige Arbeit sind vorher noch nötig ... |
Liebe Gäste,
Freunde, Geschäftspartner,
des ZIRKUS MESSAJERO
nach 200 Tagen im ununterbrochenen Covid-Shutdown haben wir beschlossen unsere Wiedereröffnung erst nach einigen Tagen gebührlicher Vorarbeiten zu planen. Denn der Aufwand der dazu erforderlichen und ratsamen ToDos an Mensch, Maschine und Material, an Systemen und Logistik ist größer, als der „Ottonormalverbraucher“ sich vielleicht spontan wünscht und vorstellt.
Das heißt, wir öffnen nicht „wackelig“ so früh wie irgend möglich, sondern so vernünftig, verantwortungsvoll und gut vorbereitet wie möglich, hoffentlich auf „standfestem“ Grund. Unsere immernoch „sportlich“ angelegte Planung zielt dabei auf den
Dienstag, 1. Juni 2021 ab 17 Uhr,
vorausgesetzt dass alle hierfür nötigen Inzidenz- und Verordnungsparameter es zu diesem Zeitpunkt erlauben und hinreichend sinnvoll erscheinen lassen.
Wir bitten hierfür um Euer und Ihr Verständnis
und freuen uns sehr darauf, alle wiederzusehen. |
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